Grundeinkommen? Nein Danke! - die Seite zum Schutz der aussterbenden Art der Vollbeschäftigungsbefürworter

 


 

      
  Grundeinkommen?  Nein danke!

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Herzlichen Glückwunsch!
 
 
Wie schon tausende Menschen vor Ihnen sind jetzt auch Sie vor der Gefahr des Grundeinkommens geschützt.

Ihre durch Ihren Klick hier abgegebene Stimme ist – zusammen mit der gültigen amtlichen Fest-stellung ihrer Identität – durch den persönlich für Sie auf Ihrem Gerät installierten Staatstrojaner* gesammelt und wird von ihm automatisch an den Staatsschutz, an die NSA und an das für Sie zuständige Einwohnermelde- und Finanzamt überstellt.

Sie brauchen nichts weiter zu veranlassen.
Wenn Grundeinkommen eingeführt ist, werden Sie es NICHT erhalten.**

 

 

Mit einem Teil des von Ihnen frei gestellten Geldes wird ein Quarantäne-Reservat zum Schutz der aussterbenden Art der Vollbeschäftigungsbefürworter eingerichtet.

Damit Sie in der Welt des Grundeinkommens nicht untergehen, werden Sie zeitnah nach seiner Einführung in das Reservat umgesiedelt werden.

Lohnabhängigkeit, Niedriglohn, Existenzangst und Hartz IV werden dort weiter für Sie aufrecht erhal-ten.

Vor allem wird die sog. "Drecksarbeit" für Sie aufrecht erhalten, für die es in der Welt des Grundein-kommens keine notgedrungenen Handlanger mehr gibt.

Der Lohn für die Drecksarbeit wird im Reservat durchschnittlich ca. 200 bis 300 Euro / monatl. höher liegen als in der Welt des Grundeinkommens. Ihnen fehlen allerdings 1000 Euro / monatl. Grundein-kommen, so dass ihre Arbeitsmotivation dadurch nicht eingeschränkt wird.

 
 

Auf begründeten Antrag können Ihnen die Kosten für die Umsiedlung ins Reservat erstattet werden. Ob der Antrag angenommen wird, liegt allerdings im Ermessen des Erstatters.

Das 12-seitige Antragsformular und das umfassende Nachschlagewerk der Ausschlusskriterien können Sie bei der Bundesagentur für Vollbeschäftigung in Nürnberg  erhalten.

Weitere Erstattungsansprüche haben Sie nicht:

Der übrige Teil des durch Sie freigestellten Grundeinkommensgeldes wird vollständig in ein differen-ziertes Angebot von Antragsstellungs-, Antragsablehnungs- und Klagezeremonien für Sie eingesetzt, welches dem heutigen Standart entspricht; des weiteren für die notwendigen Kontroll-, Zwangs- und Beschäftigungsmaßnahmen, die Sie zur Aufrechterhaltung der Ihnen bekömmlichen Lebenshaltung brauchen.

Damit Sie sich weiter in Deutschland zu Hause fühlen. Und alles so bleibt, wie es heute noch ist.

 

 

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* Sollte der Staatstrojaner wider Erwarten noch nicht auf Ihrem Gerät installiert sein (bei 0,00001 Prozent der Bevölkerung ist das aus bisher technisch noch ungeklärten Gründen der Fall), können Sie ihn jederzeit beim Staatsschutz bestellen und den oben geleisteten Unterschrifts-Vorgang wiederholen.

Sie prüfen die korrekte Installation des Staatstrojaners, indem Sie

   "Staatstrojaner.personalisierte.verdeckte.Kontrollsoftware"

in der Suchfunktion ihres Gerätes eingeben. Sehen Sie dann NICHTS, dann IST er korrekt installiert. Sollte er wider Erwarten dennoch angezeigt werden, liegt ein Fehler im Betriebssystem Ihres Gerätes vor. Nach Artikel 10, Absatz 2, Satz 2 des Grundgesetzes haben Sie ein Recht darauf, von staatlicher Kontrolle nicht belästigt zu werden (s. hier >>). Lassen Sie den Fehler beim Hersteller des Betriebssystems ihres Gerätes beheben.

** Sollten Sie sich umentschieden haben, können Sie den "Antrag auf bedingungsloses Grundeinkommen" bei der für Sie zuständigen Behörde stellen. Das Antragsformular erhalten Sie hier >>

 

 

 

 

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